Die Tschechische Rechtsanwaltskammer (CBA) ist nach geltendem Recht die für die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten zuständige Stelle. Bei Streitigkeiten, die sich aus einem Vertrag über die Erbringung von Rechtsdienstleistungen zwischen einem Rechtsanwalt und einem Verbraucher ergeben, hat der Verbraucher das Recht, sich an die CBA zu wenden.
Handelt der Mandant als natürliche Person außerhalb des Geschäftsverkehrs, so fällt das Rechtsverhältnis auch unter das Verbraucherschutzgesetz Nr. 634/1992 Slg. in der geltenden Fassung. Auf Verlangen ist der Rechtsanwalt verpflichtet, einen Zustellungsnachweis mit dem entsprechenden Datum auszustellen.
Ein Klient, der sich als Verbraucher in einem Streit mit einem Rechtsanwalt über die Erbringung von Rechtsdienstleistungen befindet, hat die Möglichkeit, bei der Tschechischen Rechtsanwaltskammer eine außergerichtliche Beilegung des Streits zu beantragen.
Einzelheiten zum außergerichtlichen Verfahren und zu den Schlichtungsmöglichkeiten sind auf der Website der Tschechischen Rechtsanwaltskammer zu finden.