Wir sind Ihre beste Wahl im Familien- und Strafrecht - wir behandeln sie auf höchstem Niveau
Wir haben uns auf Familien- und Strafrecht spezialisiert. Wir sind auch in anderen Rechtsgebieten hervorragend, aber im Familien- und Strafrecht sind wir spitze. Unsere enge Fokussierung erlaubt es uns, unsere Fähigkeiten und Praktiken in Form zu halten - immer aktuell und auf höchstem Niveau. Im Familien- und Strafrecht bearbeiten wir die komplexesten und verworrensten Fälle. Wir sind angesehene Strafverteidiger, die die komplexesten Strafprozesse in der Geschichte der Justiz des Landes geführt haben.
Die Kinderbetreuung oder der Umgang mit den Kindern ist für die Eltern in der Regel ein äußerst wichtiges Thema. Die Rechtsordnung sieht vor, dass das Sorgerecht für ein Kind einem Elternteil, dem anderen Elternteil oder beiden Elternteilen gemeinsam übertragen werden kann. Aufgrund unserer Spezialisierung auf das Familienrecht begleitet unsere Kanzlei Mandanten sowohl bei der Aushandlung einer Sorgerechtsvereinbarung mit dem anderen Elternteil als auch bei einem möglichen Sorgerechtsstreit. Wir vertreten unsere Mandanten in Sorgerechtsverfahren mit dem Schwerpunkt auf den Interessen und Rechten des Mandanten, wobei wir das Wohl der betroffenen minderjährigen Kinder im Auge behalten. Familienrechtliche Angelegenheiten sind in ihrer Komplexität spezifisch und erfordern einen systematischen und umfassenden Ansatz für ihre Lösung. Unsere Kanzlei verfügt über jahrelange Erfahrung in der Aushandlung von Vereinbarungen, in Gerichtsverhandlungen, im Umgang mit Jugendämtern, Schuleinrichtungen, Ärzten und anderen betroffenen Stellen. Wir arbeiten mit Experten aus den Reihen der Psychologen, Mediatoren oder Ehe- und Familienberatungsstellen zusammen. Wir bemühen uns stets um eine einvernehmliche Lösung eines familienrechtlichen Falles, aber wenn dies nicht möglich ist, sind wir in der Lage, die Interessen des Mandanten und seiner Kinder gegenüber dem anderen Elternteil, dem Gericht, dem Jugendamtr und anderen Stellen nachdrücklich zu vertreten. Wir sind auch in der Lage, komplizierte familienrechtliche Streitigkeiten zu bearbeiten, und Mandanten mit komplexen Fällen wenden sich häufig an uns.
Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrungen mit Unterhaltsfällen für minderjährige und erwachsene Kinder. Zu unseren Mandanten gehören sowohl eheliche Kinder als auch unterhaltspflichtige Eltern. Nach dem Gesetz hat ein Kind Anspruch auf den gleichen Lebensstandard wie seine Eltern. Wenn wir ein Kind vertreten, können wir auf der Grundlage einer Bewertung des Sachverhalts die ungefähre Höhe des Anspruchs ermitteln und die beste Vorgehensweise festlegen. Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens können wir eine Vielzahl von Beweismitteln auswerten, z. B. Kontoauszüge, Steuererklärungen, Bilanzen oder Gewinn- und Verlustrechnungen von Unternehmen, Sachverständigengutachten und vieles mehr. Dank der Präzision und Systematik unserer Arbeit sind wir in der Lage, auch Einkünfte zu finden, die normalerweise verborgen bleiben. Auch in Fällen, in denen der verpflichtete Elternteil den gerichtlich festgesetzten Unterhalt nicht zahlt, können wir unseren Mandanten vollstreckungsrechtlich oder sogar strafrechtlich helfen. Wenn wir den unterhaltspflichtigen Elternteil vertreten, helfen wir ihm, im Rahmen einer Vereinbarung oder eines Gerichtsverfahrens eine angemessene Höhe des Kindesunterhalts zu erreichen und festzulegen, wie dieser gezahlt wird (z. B. auf das Sparkonto des Kindes). Wir können überhöhte oder ungerechtfertigte Forderungen wirksam abwehren.
Eine Scheidung ist oft eine schwierige Situation für eine Person, sowohl in emotionaler als auch in rechtlicher Hinsicht. Wenn die Ehegatten gemeinsame minderjährige Kinder oder umfangreiches oder komplexes Gemeinschaftseigentum haben, kann die Beendigung ihrer Ehe etwas problematischer sein. Unsere Kanzlei wird einen Mandanten umfassend durch eine komplexe Lebenssituation begleiten, vom Umgang mit dem Sorgerecht für die Kinder über die Aufteilung des Gemeinschaftseigentums bis hin zur eigentlichen Auflösung der Ehe. Das Gesetz kennt die so genannte streitige oder unstreitige Scheidung. Das Wesen einer unbestrittenen Scheidung besteht darin, dass sich die Ehegatten über die Regelung des Verhältnisses zu den Kindern, die Aufteilung des Vermögens, einschließlich der Wohnverhältnisse und des gegenseitigen Unterhalts, sowie über die Ursache für das Scheitern der Ehe einig sind. In einem solchen Fall prüft das Gericht nur, ob die Ehe tief, dauerhaft und unwiederbringlich zerrüttet ist, aber nicht mehr, was die Ursache für die Zerrüttung war. Die Ehegatten vermeiden vor Gericht, schmutzige Wäsche in der Öffentlichkeit zu waschen. Unsere Kanzlei verfügt über jahrelange Erfahrung in der Verhandlung unstrittiger Scheidungen sowie in der Durchsetzung der Rechte unserer Mandanten bei strittigen Scheidungen.
Wenn Sie sich mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Gütergemeinschaft befassen müssen, ist unsere Kanzlei die richtige Wahl. Durch das Studium der Literatur und der Rechtsprechung sowie durch die Teilnahme an Konferenzen und Schulungen bleiben wir auf dem neuesten Stand dieses Rechtsgebiets. Gleichzeitig verfügen wir über jahrelange Erfahrung mit güterrechtlichen Auseinandersetzungen, auch wenn diese sachlich und rechtlich sehr komplex sind oder einen erheblichen Umfang haben. Wir gehen an den ehelichen Güterstand stets mit größter Sorgfalt heran und versuchen, alle Bedürfnisse und Möglichkeiten des Mandanten zu ermitteln. Für unsere Mandanten erstellen wir Vereinbarungen über die Aufteilung des Gesamtgutes, Vereinbarungen über Änderungen des Gesamtgutes während der Ehe oder vor deren Abschluss (sog. Eheverträge). Die Ehegatten bzw. zukünftigen Ehegatten können die Erweiterung, Verringerung oder sogar den Ausschluss der Gütergemeinschaft vereinbaren. Bei der Vertretung eines Mandanten in einem gerichtlichen Gütertrennungsverfahren legen wir Wert auf die effektive Durchsetzung der Ansprüche des Mandanten.
Sie befinden sich in einer Trennungs- oder Scheidungsphase, haben minderjährige Kinder und müssen viele rechtliche und praktische Fragen klären, die sich daraus ergeben? Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir Bereiche identifizieren, die häufig Anlass zu Streitigkeiten geben, und den Eltern helfen, Streitigkeiten durch eine gut durchdachte Vereinbarung zu vermeiden. Das bedeutet, dass die Vereinbarung nicht nur Regelungen über das Sorgerecht, das Umgangsrecht oder den Kindesunterhalt enthält, sondern zum Beispiel auch über die Anwendung von Kinderfreibeträgen, den Umzug mit den Kindern, Reisen ins Ausland, die Regelung und Bezahlung der Ausgaben der Kinder, detaillierte Regelungen über die Verteilung von Urlaub und freien Tagen während des Jahres und andere wichtige Bereiche.
Unsere Kanzlei konzentriert sich seit langem auf die Hilfe für Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking. Wir bieten unseren Mandanten Rechtsbeistand im Bereich des Zivilrechts, insbesondere bei einstweiligen Verfügungen zum Verlassen der gemeinsamen Wohnung oder zum Verbot des Kontakts des Opfers mit der gewalttätigen Person. Des Weiteren im Bereich des Strafrechts, namentlich bei der Vertretung des Opfers in Gerichtsverfahren, bei der Geltendmachung von Schadenersatz für immaterielle Schäden oder bei der Vertretung im Kontakt mit den Polizeibehörden. Wir arbeiten seit mehreren Jahren mit dem Krisenzentrum Spondea zusammen. Wir haben auch Erfahrung in der Vertretung von Klienten als Beschuldigte oder Angeklagte in Fällen häuslicher Gewalt und helfen ihnen, eine gerechte Beurteilung ihres Falles zu erreichen oder falsche Anschuldigungen zu widerlegen.
Wir sind Spezialisten im Strafrecht mit langjähriger Erfahrung und hohem Fachwissen. Wenn Sie sich in der Position eines Beschuldigten, Angeklagten oder Opfers befinden, kann eine hochwertige rechtliche Vertretung entscheidend sein. Wir legen Wert darauf, die Rechte unserer Mandanten gegenüber den Polizeibehörden, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten mit Nachdruck durchzusetzen. Wir werden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten alles tun, um unseren Mandanten zu einem fairen Verfahren zu verhelfen. Unsere Arbeit beginnt mit einer detaillierten Untersuchung des Sachverhalts, auf deren Grundlage wir dem Mandanten die rechtlichen Optionen für unser Vorgehen vorschlagen. Wir haben Erfahrung in sachlich und rechtlich komplexen Fällen, auch im Bereich der Wirtschaftskriminalität. Auch in Fällen von häuslicher Gewalt haben wir umfangreiche Erfahrung, sowohl als Verteidiger als auch als Vertreter der Opfer. Bei der Vertretung eines Opfers helfen wir bei der Durchsetzung und Wahrung der Rechte des Opfers im Strafverfahren (z. B. die Rechte eines besonders schutzbedürftigen Opfers auf besondere Behandlung) sowie die Rechte auf Entschädigung für durch die Straftat verursachte immaterielle Schäden oder Schäden. Wir verfügen auch über beträchtliche Erfahrung in der Vertretung von Mandanten, die in diesen Angelegenheiten zu Unrecht beschuldigt wurden.
Der Ehegatte hat Anspruch auf Unterhalt gegen den anderen Ehegatten bis zum gleichen materiellen und kulturellen Niveau. Einfach ausgedrückt: Die Ehegatten sollen finanziell ungefähr gleichgestellt sein. Unter bestimmten Voraussetzungen hat der frühere Ehegatte auch nach der Scheidung Anspruch auf Unterhalt. Auf der Grundlage einer Bewertung des Sachverhalts können wir die ungefähre Höhe des Anspruchs ermitteln und die beste Vorgehensweise festlegen. Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens übernehmen wir die Auswertung einer Vielzahl von Beweismitteln wie Kontoauszüge, Steuererklärungen, Unternehmensbilanzen oder Gewinn- und Verlustrechnungen, Gutachten und vieles mehr. Dank der Präzision und Systematik unserer Arbeit sind wir in der Lage, auch Einkünfte zu finden, die normalerweise verborgen bleiben. Wenn wir einen unterhaltspflichtigen Ehegatten vertreten, der in einem Unterhaltsstreit verklagt wird, helfen wir dem unterhaltspflichtigen Ehegatten, einen angemessenen Unterhaltsbetrag in einem Vergleich oder in einem Gerichtsverfahren zu erreichen oder, wenn es eine sachliche Grundlage dafür gibt, den Anspruch der anderen Partei auf Unterhalt anzufechten.
Die Mutter ist immer sicher, der Vater ungewiss. Die Vaterschaft wird durch ein System von Annahmen bestimmt. Unsere Mandanten können sich in einer Situation befinden, in der sie ihre Vaterschaft zu einem Kind bestreiten oder feststellen müssen. Oder sie müssen sich mit einer Situation auseinandersetzen, in der ihr biologisches Kind einen anderen Mann als Vater hat, der auf einer Vermutung beruht. Unsere Kanzlei kann einen Mandanten durch diese Art von Verfahren führen, indem sie praktische Erfahrung mit der Beobachtung der aktuellen Rechtsprechung zu diesem Thema verbindet.
Hat ein Gericht über Ihren Fall entschieden, haben Sie ein Urteil über Umgangsrecht, Kindesunterhalt, Sorgerecht, Schulunterbringung oder eine andere wichtige Angelegenheit erhalten, aber die andere Partei respektiert es nicht und kommt ihm nicht nach? Wir können Ihnen im Rahmen eines Vollstreckungsverfahrens oder sogar eines Strafverfahrens helfen, die durch das Urteil auferlegten Rechte und Pflichten wirksam durchzusetzen.
Die Betreuung durch eine Ersatzfamilie wird im Rahmen von Adoption, Pflegefamilien, Vormundschaft und Pflegschaft durchgeführt. Dies ist ein Bereich, in dem die Kenntnis der Praxis eine wichtige Rolle spielt. Unsere Kanzlei verfügt über Erfahrung in allen Bereichen und Perspektiven, sei es bei der Adoption eines Kindes durch angehende Eltern, bei den Bemühungen der leiblichen Eltern um die Betreuung und das Zusammenleben mit ihrem Kind, beim rechtlichen Schutz von Pflegeeltern oder eines Kindes in Pflegefamilien oder bei allen anderen Fragen im Zusammenhang mit der Pflegefamilie. Dank unserer Zusammenarbeit mit Fachleuten wie Psychologen, Mediatoren oder Ehe- und Familienberatern können wir umfassende Rechtshilfe leisten. Wir sind erfahren im Umgang mit Jugendamten, Begleitorganisationen, Gerichten und gegnerischen Parteien.
Das Jugendamt kann Sie übergehen, wenn sie Ihr Kind als gefährdet einstuft oder wenn sie das Kind vertritt, meistens in Gerichtsverfahren. Der Kontakt zwischen einem Mandanten und seinem Kind und dem Handeln oder Nichthandeln des Jugendamts kann gelinde gesagt schwierig sein. Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrungen bei Verhandlungen mit Jugendamt sowie bei der Verteidigung von Mandanten gegen die Verhängung von Erziehungsmaßnahmen, die Entziehung eines Kindes aus der Obhut der Eltern oder die Verteidigung gegen Voreingenommenheit oder Fehlverhalten (durch Beschwerden, Berufungen). Wir scheuen uns nicht, uns für die Rechte unserer Mandanten und ihrer Kinder stark zu machen.
Sie können unsere Rechtsberatung in Anspruch nehmen, wenn Sie über das Vermögen Ihres Kindes verfügen wollen (Immobilien verkaufen oder kaufen, Geld anlegen, Ersparnisse abheben und verwenden usw.). In solchen Fällen ist für die Verfügung über das Vermögen des Kindes die Genehmigung des Gerichts erforderlich. Wir haben Erfahrung mit dieser Art von Verfahren und können mit Ihnen zusammenarbeiten, um die effektivste Vorgehensweise für Ihre Bedürfnisse zu finden. Häufig wenden sich Mandanten auch an uns, wenn sie nicht möchten, dass der von ihrem minderjährigen Kind geerbte Nachlass im Falle ihres Todes künftig vom anderen Elternteil verwaltet wird. So sieht es das Gesetz vor. Auch in einem solchen Fall können wir dem Mandanten eine rechtliche Lösung anbieten.
Wenden Sie sich an uns, wenn Sie ein Testament errichten, eine Enterbung vornehmen, Ihren Anteil am Nachlass regeln oder festlegen möchten, wer den Nachlass im Falle des Erbfalls eines minderjährigen Kindes verwalten soll. Wir können auch rechtlich komplexe, große und komplizierte Nachlässe bearbeiten. Unser Büro arbeitet mit mehreren Notaren zusammen.
Wenn Sie Angehöriger einer Person sind, die rechtlich nicht in der Lage ist, in bestimmten Angelegenheiten selbst zu handeln, können Sie sich mit der Einschränkung ihrer Geschäftsfähigkeit befassen. Dies ist z. B. der Fall, wenn ein Minderjähriger mit einer psychischen Störung die Volljährigkeit erreicht, aber nicht in der Lage ist, rechtlich selbständig zu handeln. Oder es handelt sich um Situationen, in denen eine Person während ihres Lebens oder im Alter von einer psychischen Störung betroffen ist. Um die psychisch kranke Person zu schützen, kann das Gericht ihre Rechtsfähigkeit in verschiedenen Bereichen einschränken, z. B. bei der Verfügung über Gelder, die einen bestimmten Betrag überschreiten, bei der Verfügung über unbewegliches Vermögen, beim Eingehen verschiedener Verpflichtungen, beim Verhalten in der Ehe usw. In solchen Fällen bestellt das Gericht einen Vormund, der die Person mit einer psychischen Störung in diesen Bereichen vertritt. Wir haben auch Erfahrung in der Vertretung von Mandanten, gegen die ein Verfahren zur Einschränkung der Geschäftsfähigkeit eingeleitet wurde, ohne dass ein Grund für einen solchen Schritt vorlag. In einem solchen Fall können wir dem Mandanten helfen, sich wirksam zu verteidigen, auch gegen Sachverständigengutachten.
Sie können sich an uns wenden, wenn Sie sich in einer Situation befinden, in der das Verhalten des anderen Elternteils gegenüber dem Kind so schwerwiegend ist, dass es notwendig ist, seinen Umgang mit dem Kind einzuschränken oder zu verbieten oder dem Elternteil die elterliche Verantwortung zu entziehen oder ihn in bestimmten Bereichen (Gesundheit, Schule...) einzuschränken. Wir haben Erfahrung in der Vertretung von Eltern, gegen die eine Einschränkung oder ein Verbot des Umgangs oder ein Entzug der elterlichen Verantwortung durch den anderen Elternteil oder das Jugendamt vorgeschlagen wird.
Unsere Kanzlei hat Erfahrung in der Vertretung von Mandanten in Ordnungswidrigkeitenverfahren, insbesondere bei Ordnungswidrigkeiten gegen das bürgerliche Zusammenleben (Verletzung der Ehre oder der Gesundheit, vorsätzliches Fehlverhalten, sonstiges grobes Fehlverhalten usw.). Unsere Mandanten befinden sich in der Position eines Opfers oder einer Person, die unmittelbar von der Begehung einer Straftat betroffen ist, wobei wir ihnen helfen, die Bestrafung des Täters zu erreichen. Sie sind auch in der Lage, einer Straftat beschuldigt zu werden, wobei wir ihnen helfen, sich wirksam gegen falsche Anschuldigungen zu verteidigen.
Unsere Kanzlei kann sowohl einfache und funktionale als auch komplexe und umfassende Verträge entwerfen, je nach den Bedürfnissen des Kunden. Wir bieten auch eine ausführliche Vertragsprüfung an, insbesondere beim Immobilienkauf, wo sich eine sorgfältige rechtliche Prüfung auszahlt. Beim Verkauf oder Kauf einer Immobilie erstellen wir die erforderlichen Unterlagen (Kaufvertrag oder Bauvertrag, Treuhandvertrag, Antrag an das Grundbuchamt, usw.).
Wenn Ihnen jemand einen Schaden oder einen immateriellen Schaden zugefügt hat, kann unsere Kanzlei Ihnen helfen, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um Schadenersatz zu erhalten. Wir sind erfahren in der Verhandlung mit der Gegenpartei, der Durchsetzung von Ansprüchen im Wege eines Gerichtsverfahrens oder der Zwangsvollstreckung. Wir vertreten auch Mandanten, gegen die unbegründet Schadensersatz oder nichtwirtschaftlicher Schaden geltend gemacht wird. Wir unterstützen diese Parteien bei der juristischen Verteidigung gegen die erhobenen Ansprüche.
Wenn Sie durch eine rechtswidrige Entscheidung oder ein fehlerhaftes behördliches Verfahren geschädigt wurden, haben Sie das Recht, Schadenersatz zu verlangen (d. h. tatsächlichen Schaden, entgangenen Gewinn, Prozesskosten und Nichtvermögensschaden). Dies kann in einer Vielzahl von Situationen der Fall sein, z. B. bei einer rechtswidrigen Entscheidung eines Finanzamts, die Ihr Unternehmen geschädigt hat, bei einer rechtswidrigen Strafverfolgung, bei einer Entschädigung für Verzögerungen in Gerichtsverfahren oder bei einer rechtswidrigen Gerichtsentscheidung, die Ihre persönlichen und familiären Rechte beeinträchtigt hat.
Das Leben in einer langjährigen unverheirateten Beziehung oder einer Beziehung mit Kindern bringt verschiedene Bereiche mit sich, die in der Regel angepasst werden müssen. Dazu gehören Vereinbarungen über den Erwerb von Gemeinschaftseigentum, die Verwaltung von Vermögenswerten oder auch Erbschaften. Im Zusammenhang mit Wohnraum, Investitionen und anderen finanziellen Angelegenheiten des unverheirateten Paares stellt sich nach dem Ende des Zusammenlebens die Frage nach der Regelung der gegenseitigen Ansprüche. Im Falle einer Trennung unverheirateter Partner mit einem Kleinkind hat die unverheiratete Mutter Anspruch auf Unterhalt, bis das Kind das zweite Lebensjahr vollendet hat, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit Bauverfahren an, sei es, dass Sie das Genehmigungsverfahren für Ihr Gebäude durchlaufen müssen, oder dass Sie beispielsweise Ihre Rechte und Interessen als Grundstückseigentümer gegen eine Baugenehmigung oder das Gebäude eines Nachbarn verteidigen.
Wenn Ihre Familienangelegenheit die Grenzen eines Bundesstaates überschreitet, können wir Ihnen helfen, sich in dieser Situation zurechtzufinden und herauszufinden, welches Gericht für Ihren Fall zuständig ist und nach welchem Recht. Unsere Mandanten wenden sich an uns mit Anträgen zur Regelung des internationalen Sorgerechts und des Umgangs zwischen Eltern und Kindern, mit der Vertretung in Gerichtsverfahren mit internationalem Bezug, mit Fragen zu Auslandsreisen mit den Kindern oder sogar mit internationalen Kindesentführungen durch den anderen Elternteil. Wir kennen uns sowohl mit dem Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (Haager Entführungsübereinkommen) als auch mit der Brüssel-IIter-Verordnung aus.
Wenn Ihre Familienangelegenheit über die Grenzen eines Staates hinausgeht, können wir Ihnen helfen, sich in der Situation zurechtzufinden und herauszufinden, welches Gericht für Ihren Fall zuständig ist und nach welchem Recht. Unsere Mandanten wenden sich an uns mit Anträgen zur Regelung des internationalen Sorgerechts und des Umgangs zwischen Eltern und Kindern, mit der Vertretung in Gerichtsverfahren mit internationalem Bezug, mit Fragen zu Auslandsreisen mit den Kindern oder sogar mit internationalen Kindesentführungen durch den anderen Elternteil. Wir kennen uns sowohl mit dem Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (Haager Entführungsübereinkommen) als auch mit der Brüssel-II-Verordnung bestens aus.
Wenn Sie sich mit dem anderen Elternteil in wichtigen Fragen, die Ihr Kind betreffen, nicht einigen können, brauchen Sie vielleicht unsere rechtliche Hilfe. Zu den wichtigen Angelegenheiten gehören die Wahl einer Kindertagesstätte oder Schule, eines Arztes, die Entscheidung über einen medizinischen Eingriff, die Änderung des Nachnamens Ihres Kindes und vieles mehr. Wenn keine Einigung mit dem anderen Elternteil erzielt werden kann, entscheidet das Gericht und ersetzt die Zustimmung eines Elternteils. Unsere Kanzlei verfügt über beträchtliche Erfahrung mit dieser Art von Fällen. Wir sind in der Lage, eine Vorgehensweise zu wählen, die die Erfolgsaussichten der von uns vorgeschlagenen Lösung erhöht.
Ein Solawechsel ist ein mächtiges Rechtsinstrument, das auch die Quelle komplexer Rechtsstreitigkeiten sein kann. In der Praxis haben wir Fälle erlebt, in denen Mandanten Probleme mit der Vollstreckbarkeit eines Solawechsels aufgrund einer falschen Formulierung, der Verjährung oder der Einrede des Schuldners wegen der Ungültigkeit des Wechsels hatten. Andererseits haben wir auch Erfahrung mit Fällen, in denen Kunden mit ungerechtfertigten Forderungen aus Schuldscheinen konfrontiert sind, z. B. in Situationen, in denen der Schuldschein ursprünglich nur als Sicherheitstitel ausgestellt wurde und es keinen Grund gibt, ihn zu vollstrecken. Wir können Sie bei der Beitreibung von Schuldscheinforderungen und der Abwehr ihrer unberechtigten Geltendmachung unterstützen. Das Wechselrecht erfordert Präzision - eine falsche Formulierung kann den Verlust der Vollstreckbarkeit des Wechsels bedeuten. Wir erkennen Ungenauigkeiten und setzen uns für Sie in einem Streit über eine unberechtigte Wechselforderung ein oder entwerfen einen Wechsel so, dass er rechtlich unangreifbar und ein wirksames Rechtsinstrument für Sie ist.
Die Erlangung der tschechischen oder slowakischen Staatsangehörigkeit kann ein komplizierter Prozess sein, insbesondere wenn Sie die Staatsangehörigkeit Ihrer Vorfahren oder familiäre Bindungen nachweisen müssen. Unsere Kanzlei unterstützt Mandanten bei der Überprüfung der Staatsangehörigkeit, der Erlangung einer Staatsangehörigkeitsbescheinigung oder der Beantragung der Staatsangehörigkeit aufgrund der Abstammung. Wir vertreten Mandanten in Verfahren vor Behörden, dem Innenministerium und Botschaften und helfen bei der Erstellung aller erforderlichen Dokumente, einschließlich ihrer offiziellen Übersetzungen und Apostillierungen. Wir haben Erfahrung mit der Beantragung der Staatsbürgerschaft für Nachkommen von Tschechen und Slowaken im Ausland, die sich auf historische Gesetzesänderungen oder besondere Ausnahmen im Gesetz berufen. Wir helfen Ihnen, das für Ihre Familiengeschichte am besten geeignete Verfahren zu bestimmen, begleiten Sie durch den gesamten Prozess und minimieren bürokratische Komplikationen. Erfahren Sie mehr unter www.cs-passport.eu.
Verbieten Ihnen Ihre Kinder, Ihre Enkelkinder zu treffen? Unser Büro kann Ihnen helfen. Im Gegensatz zu dem, was Ihre Kinder Ihnen vielleicht erzählen, haben Sie das Recht, Ihre Enkelkinder zu treffen, wenn eine emotionale Bindung zwischen Ihnen und Ihren Enkeln besteht. Sind Sie ein Elternteil und möchten nicht, dass Ihr Kind die Großeltern trifft, weil es schlechte Beziehungen oder andere familiäre Spannungen gibt oder weil der Kontakt für Ihre Kinder bedrohlich ist? Wir können auch Ihnen helfen, denn es sind in erster Linie Sie als Eltern, die über die Erziehung Ihres Kindes entscheiden. Streitigkeiten zwischen Eltern und Großeltern sind eine äußerst sensible und komplexe Angelegenheit. Sie brauchen nicht zu prozessieren, wir können Ihnen helfen, ohne vor Gericht zu gehen. Bei Streitigkeiten über den Umgang mit Enkelkindern können wir alle Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung, einschließlich Verhandlungen, ausschöpfen und ein maßgeschneidertes Vorgehen empfehlen. Wir haben jedoch auch eine Reihe von Gerichtsverfahren zum Umgang von Kindern mit Großeltern geführt und können uns auch in diesen Fällen für Sie einsetzen.
Unsere Dienstleistungen beginnen immer mit einer einmaligen bezahlten Beratung. Unsere Stundensätze reichen von 1.500 CZK/Stunde bis 5.000 CZK/Stunde.
Im Rahmen der Beratung schlagen wir Ihnen ein geeignetes rechtliches Vorgehen vor und beraten Sie bei der Beschaffung von Beweismitteln. Wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit mit uns entscheiden, bereiten wir nach der Beratung einen langfristigen Rechtshilfevertrag für Sie vor und machen uns dann an die Arbeit.
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